Mietnomadenversicherung
Ein Albtraum: Der potenzieller Mieter wirkt sympathisch und vor allem solvent. Er verspricht, die vereinbarte Kaution nach dem Einzug in die 100 Quadratmeter große Wohnung mit gehobener Ausstattung umgehend zu zahlen. Wegen Nichtzahlung kündigt der Vermieter nach drei Monaten dem Mieter fristlos. Er zieht vor Gericht. Erst elf Monate später erzwingen Vollstreckungsbeamte den Umzug der Familie in eine andere Bleibe - auf Kosten des Vermieters. Sog. Mietnomaden, die von Wohnung zu Wohnung ziehen und nie einen Euro Miete zahlen, sind für Hausbesitzer eine extreme Belastung. Die Gefahr ist für den Eigentümer schwer erkennbar: Mietnomaden präsentieren sich in der Regel nicht als Sozialfälle, sondern als gut situierte, geschmackvoll und teuer gekleidete Bürger mit bestem Einkommen. Sie hinterlassen häufig gemietete Wohungen mit erheblichem Sachschäden, die die rückständige Miete oft noch bei weitem übersteigt. Derartige Schäden kann man nicht über eine Gebäudeversicherung versichern.
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Was ist versichert
Die vom Vermieter und Mieter eingebrachten Gebäudebestandteile (innerhalb der im Versicherungsvertrag bezeichneten Wohnung).
- Mutwilligkeit
- Verwahrlosung
- Befall von Ungeziefer, Ratten und Mäusen - infolge der durch die Verwahrlosung entstandenen Verunreinigungen entstehen
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Welche Kosten übernimmt der Versicherer
- Aufräumungs- und Transportkosten
- Dekontaminationskosten aufgrund behördlicher Anordnung
- Reinigungs- und Wiederherstellungskosten
- Kosten zur Desinfizierung und Schädlingsbekämpfung
- Tierheimkosten für vom Mieter zurückgelassener Tiere
- Lagerhaltungskosten für vom Mieter zurückgelassener Sachen bis zu 6 Monate
- Mietausfall für die Dauer der Sanierung / Renovierung
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Was ist nicht versichert
- Verschleiß
- Abnutzung
- Schäden, die über eine reine Gebäudeversicherung abgedeckt werden können wie Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementarschäden, Einbruch-Diebstahl/Raub
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Voraussetzungen für den Versicherungsschutz
- Eine ordnungsgemäße Übergabe der Wohnung mit Abnahmeprotokoll (vom Vermieter und Mieter).
- Ferner gilt eine Selbstbeteiligung: Sie beträgt drei Monatskaltmieten max 1.000 € je Schadenfall, nach einem schadenfreien Jahr zwei und nach zwei schadenfreien Jahren eine Monatsmiete. Für bei Abschluss des Vertrages bereits vermietete Wohnungen besteht eine Wartezeit von 6 Monaten.
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Versicherungssummen je WE und Beiträge je WE
- € 15.000,00 € = € 85,70 brutto Jahresprämie
- € 25.000,00 € = € 99,96 brutto Jahresprämie
- € 35.000,00 € = € 114,30 brutto Jahresprämie