Spezielles Versicherungskonzept für Zwangsverwalter
Der Zwangsverwalter muss in der Regel für die zu verwaltende Immobilie sofortigen Versicherungsschutz über eine Gebäude- sowie Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sicherstellen. Mitunter liegen aber gar keine (oder aber keine aktuellen) Versicherungsunterlagen vor, auf die er Bezug nehmen könnte.
Es gibt Zwangsverwalter, die in Unkenntnis des derzeitigen Versicherungsschutzes neue Gebäudeversicherungen abschließen, obwohl die Prämien zu bestehenden Versicherungsverträgen möglicherweise bezahlt sind, und somit auch Versicherungsschutz besteht.
Es gibt zwei praxisnahe Lösungen, die unser Haus bieten kann:
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1. Vorsorge-Versicherung
Ihnen steht hierüber eine Vorsorgeversicherung in folgender Form zur Verfügung: Gebäudebestandsveränderungen für neu hinzukommende Objekte (bis zum nächsten Quartalstermin) sind automatisch bis 10 Mio. € Neubauwert mitversichert – höchstens jedoch 5 Mio. € pro Einzelobjekt; und zwar für Feuer-, Rohrbruch-, Sturm-, Hagel-, sowie Elementarschäden, ferner Glasbruch, und Mietverlust für privat und gewerblich genutzte Räume, Schutz bei Haftpflichtansprüchen für Haus und Grundbesitz, Gewässerschäden (Öltanks).
Dieser Versicherungsschutz besteht ohne jegliche Anmeldung durch Sie. Einzige Voraussetzung ist, daran zu denken, hinzugekommene Immobilien zum nächsten Quartalstermin zu melden.
Wenn für das beschlagnahmte Objekt Versicherungsschutz bestanden haben sollte, erlischt der vorläufige Versicherungsschutz rückwirkend. Die bestehenden Verträge werden dann durch unser Haus auf Ihre Richtigkeit und auf marktgerechte Prämien hin überprüft.
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2. Sofortige Deckungszusage
Wir sind von zwei namhaften Versicherungsunternehmen bevollmächtigt worden, sofortige Deckung für
- Wohngebäudeversicherungen zum Neuwert (gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm / Hagel, sowie Elementarschäden) bis 5 Mio. €, sowie
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen (5 Mio. € für Personen- und Sachschäden)
abgeben zu dürfen; sofern kein Leerstand, kein Verfall, keine sonstigen gefahrerhöhenden Umstände (Diskothek, usw.) zu berücksichtigen sind.
Bei Interesse kontaktieren Sie bitte: m.eitner@eitner-berlin.de oder d.grothe@eitner-berlin.de