Multirisk-Police
Rahmenvertrag Schluessel
Unterversicherungsverzicht

Photovoltaikversicherung

Erneuerbare Energien werden für die Stromversorgung immer wichtiger. Sie sind unweltfreundlich und sorgen für eine saubere Luft. Erneuerbare Energien z.B. durch eine Photovoltaikanlage sichern Ihnen nicht nur in der Zukunft günstigen Strom, sondern auch Erträge.

Um eine Photovoltaikanlage abzusichern, besteht bei vielen Versicherungen die Möglichkeit, die Photovoltaikanlage in die bestehende Wohngebäudeversicherung aufzunehmen. Bei dieser Versicherung ist das Wohngebäude z.B. gegen Hagel, Sturm und Blitzeinschläge versichert. Wer vor der Installation der Photovoltaikanlage bereits über eine Wohngebäudeversicherung verfügt, kann in den meisten Fällen problemlos gegen einen Aufpreis die Photovoltaikanlage in die Versicherung einbeziehen.

Darüber hinaus ist die Absicherung weiterer Gefahren, die eine derartige Anlage ausgesetzt ist, sinnvoll.

Die spezielle Photovoltaik-Versicherung ist eine sog. Allgefahrenversicherung: Alle Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, gelten als versichert.

  • Versichert sind beispielsweise folgende Gefahren

    • Diebstahl
    • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
    • Feuer, Brand, Blitzschlag, Explosion
    • Überspannung, Kurzschluss
    • Höhere Gewalt
    • Hagel, Sturm, Frost, Schneedruck, Überschwemmung
    • Wasser, Feuchtigkeit
    • Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
    • Marderbiss oder Tierverbiss
    • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
    • Erdbeben 25% der VS, max. 100.000,- €
    • Innere Unruhen 25% der VS, max. 100.000,- €
  • Versicherte Kosten

    Im Schadenfall werden (je nach Versicherer unterschiedlich) folgende anfallende Kosten ersetzt:

    • Aufräumungs- und Entsorgungskosten bis 50.000,- €
    • Dekontaminations- und Entsorgungskosten bis 50.000,- €
    • Bewegungs- und Schutzkosten bis 50.000,- €
    • Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten bis 50.000,- €
    • Gestellung von Gerüsten und Arbeitsbühnen bis 50.000,- €
    • Bergungsarbeiten bis 50.000,- €
    • Bereitstellung eines Provisoriums, Luftfracht bis 50.000,- €

    Im Schadenfall werden die tatsächlich angefallenen, nachgewiesenen Kosten im Rahmen der aufgeführten Entschädigungsgrenzen ersetzt.

  • Wofür nicht geleistet wird

    • Schäden durch vorsätzliche Handlungen des Versicherungsnehmers
    • Schäden durch Kriegsereignisse
    • Kernenergieschäden
    • Verschleiß
    • Garantieschäden
    • bereits vorhandene Mängel

    Exklusive Spezialkonzepte mit weitreichenden Deckungserweiterungen und einem ausgewogenen Preis-Leistungs-Verhältnis bieten z. B. folgende Versicherer an: ALLIANZ, AXA, GOTHAER, HELVETIA und VHV.

  • Haftpflichtversicherung für Photovoltaikanlagen (-betreiber)

    Um sich gegen Schäden abzusichern, die gegenüber Dritten verursacht werden, sollte der Betreiber einer Photovoltaikanlage eine sog. Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Diese kommt z.B. zum Tragen, wenn bei einem Sturm ein Bauteil der Photovoltaikanlage bspw. ein Solarmodul auf einen Passanten herabstürzt und ihn verletzt. Besitzen Sie bereits eine Betriebshaftpflichtversicherung sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen, dass die Risiken aus dem Betrieb Ihrer Photovoltaikanlage mitversichert sind. Der Abschluss einer zusätzlichen Betreiberhaftpflicht wäre in diesem Fall überflüssig.

    Wer bereits eine Gebäudehaftpflichtversicherung besitzt, kann meistens mit seiner Versicherung vereinbaren, dass die Photovoltaikanlage in die Versicherung aufgenommen wird. Wer keine Gebäudehaftpflichtversicherung besitz, kann evtl. den Versicherungsschutz für die Photovoltaikanlage in die private Haftpflichtversicherung integrieren bzw. erweitern.

    Hinweis: Bereits zu Beginn der Bauphase bzw. während der Installation der Photovoltaikanlage sollte der Versicherungsschutz gewährleistet sein.

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