Hierdurch sind Neu- und Altbau- oder Sanierungsleistungen, die Sie aufgrund Ihrer Verwaltertätigkeit durchführen lassen, gegen unvorhergesehen eingetretene Beschädigung oder Zerstörung, ferner Diebstahl von fest eingebauten Bauteilen, versichert.
Trotz fachgerechter Wartung und Vorsicht können für Mietshäuser und Gewerbeobjekte, in die hohe Summen für elektronische (nicht gewerblich genutzte) Anlagen investiert wurden, dennoch Schäden entstehen. Versichert sind Aufzüge, Sprechanlagen, Alarmanlagen, Türöffnungs-schließanlagen, Heizungsanlagen, Sauna, Schwimmbad, Gemeinschaftswaschmaschinen etc. gegen unsachgemäße Handhabung und Zerstörung.
Wir bieten maßgerechten Versicherungsschutz für sämtliche Wohngebäude, die Sie verwalten. Der Deckungsumfang ist zeitgemäß und umfasst folgende Gefahren:
Glasscheiben, die zu Bruch gehen, verursachen sehr schnell hohe Kosten. Mit einer pauschalen Glasversicherung sind sämtliche Scheiben versichert, die dem allgemeinen Gebrauch dienen, wie z.B. in Treppenhäusern, (Gemeinschafts-) Kellern oder Bodenräumen.
Falls gegen Sie berechtigte Haftpflichtansprüche aus Ihrer beruflichen Tätigkeit geltend gemacht werden, sind Sie
mit Deckungssummen in ausreichender Höhe von mind. € 5 Mio pauschal für Personen- und Sachschaden ausreichend versichert.
Nach einem versicherten Schadenereignis können privat und gewerblich genutzte Räume nicht mehr benutzt werden. Der Mietverlust infolge Feuer-, Leitungswasser-, Sturm-, Hagel- , sowie -wenn vereinbart- Elementarschaden ist versichert.
Die sehr umfassenden Tätigkeiten eines Haus-, Grundstücks- und Wohnungseigentumsverwalters sind mit einem nicht unerheblichen Haftungsrisiko versehen. Die Aufgaben und Pflichten eines Hausverwalters ergeben sich aus der allgemeinen Rechtsprechung sowie einzelvertraglichen Regelungen in den Verwalterverträgen WEG und natürlich den Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Hausverwaltung als Verwalter von eigenem und fremdem Haus- und Grundbesitz
Folgende besondere Einschlüsse sind mitversichert:
Optional können Haftpflichtansprüche aus Schäden an Häusern mitversichert werden, wenn der Ihnen zur Last gelegte Schaden die Folge einer fahrlässigen Handlung durch Sie selbst, Ihr Personal oder einen sonstigen Beauftragten ist (beispielsweise Schäden bei Objektbegehungen oder bei der Besichtigung einer Baumaßnahme).
Nach einem versicherten Schadenereignis (bspw. Feuer) kann Ihr Bürobetrieb nicht aufrechterhalten werden. Der Ihnen entgehende Gewinn und die laufenden Kosten sind ebenfalls versichert.
Ihre gesamte Bürotechnik ist bei Schäden z.B. durch Fahrlässigkeit, unsachgemäßer Handhabung, Bedienungsfehler, Vorsatz Dritter, Kurzschluss, Überspannung etc. umfassend versichert.
Versichert ist Ihr Büro mit sämtlichen dem Bürobetrieb zuzurechnenden Einrichtungsgegen-ständen (Bürotechnik, Möbel und Materialien, sowie Akten, Pläne und Datenträger) gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser und Sturm/ Hagel.
Versicherungsschutz besteht für die Wiederherstellung Ihrer Daten und Datenträger. Erstattet werden die Kosten für die Wiederbeschaffung und Wiedereingabe Ihrer Daten, die Sie nach einem versicherten Ereignis verloren oder die infolge von Blitz bzw. Überspannung nicht mehr maschinell verarbeitet werden können.
Optional können Haftpflichtansprüche aus Schäden an Häusern mitversichert werden, wenn der Ihnen zur Last gelegte Schaden die Folge einer fahrlässigen Handlung durch Sie selbst, Ihr Personal oder einen sonstigen Beauftragten ist (beispielsweise Schäden bei Objektbegehungen oder bei der Besichtigung einer Baumaßnahme).
Sie sind im Auftrag Ihrer Eigentümer für die reibungslose Bewirtschaftung und Werterhaltung der Ihnen anvertrauten Objekte verantwortlich. Bei WEG-Verwaltungen haben Sie ferner die Beschlüsse der Eigentümerversammlungen ordnungsgemäß zu erfüllen. Damit unterliegen Sie täglich einem hohen Haftungspotential.
Diese Haftpflichtversicherung sichert Sie für den Fall, dass Sie oder Beiräte des von Ihnen betreuten WEG-Eigentums (für den Verwaltungsbeirat nach § 29 des Wohnungseigentumsgesetzes kann zusätzlich Versicherungsschutz vereinbart werden) für einen Vermögensschaden haftpflichtig gemacht werden. Bei Bedarf können in den Versicherungsschutz auch Vermögensschäden aus der Bearbeitung von fremden Bauvorhaben auf rechtlichem und finanziellem Gebiet (beispielsweise Überschreitung von Kostenvoranschlägen) einbezogen werden.
Die Deckungssumme sollte ausreichend bemessen sein und mind. € 250.000 (bzw. € 50.000 für WEG-Beiräte) betragen.
Kriminelle Handlungen (wie Unterschlagung, Untreue, Diebstahl, Sabotage oder Betrug) von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Praktikanten, Aushilfen, Zeitarbeitern sowie externen Dienstleistern (Sicherheitspersonal, Reinigungspersonal und IT-Dienstleister) und daraus entstehende Vermögensschäden können über eine Vertrauensschadenpolice finanziell abgedeckt werden. Die Vertrauensschadenversicherung übernimmt nicht nur die eigentlichen Kosten des Vertrauensschadens (in Höhe der vereinbarten Deckungssumme), sondern auch Gebühren, die im Zusammenhang damit stehen (wie Kosten der Schadensermittlung und Rechtsverfolgung).
Für die Prämienkalkulation Ihrer Risiken müssen wir entweder über den aktuellen Bestand an privaten bzw. gewerblichen Wohneinheiten oder Wohn-/Nutzflächen informiert sein. Nur gefahrerhöhende Umstände (beispielsweise Leerstand) und hinzukommende Risiken müssen Sie uns bzw. dem Versicherer melden.
Hier fühlen wir uns in dem Serviceversprechen an Sie besonders gefordert:
Einzige Voraussetzung ist, dass die Prämie bezahlt wurde und ein regulierungsfähiger Schaden vorliegt.
Ihren Gebäudeversicherungen ist der Regel der Verzicht auf die Überprüfung der richtigen Versicherungssumme zugrunde gelegt. Der Versicherer nimmt keinen Abzug wegen einer Unterversicherung vor, sofern bei Antragstellung die Nutzflächen bzw. die Anzahl der WE/ GE Ihrer versicherten Liegenschaften korrekt gemeldet wurde.
Unser Versicherungsschutz gilt für Schäden im Zusammenhang mit:
Durch einen Blitzschlag in der Nähe eines Gebäudes entstand erhebliche Überspannung und die Elektronik des Aufzuges wurde außer Betrieb gesetzt. Sämtliche durch diesen Schaden entstandenen Kosten wurden übernommen.
Dachstuhlbrand
Einen Schaden von fast € 250.000 verursachte ein Dachstuhlbrand an einem Mietshaus. Die Ursache des Feuers ist auf spielende Kinder zurückzuführen, die Feuerwerkskörper angezündet hatten. Der Schadenumfang vergrößerte sich wegen der enormen Menge an Löschwasser, das mehrere Wohnungen unnutzbar gemacht hatte.
Hagelsturm
Innerhalb weniger Minuten wurden große Teile des Daches eines mehrstöckigen Wohnhauses durch taubeneigroße Hagelkörner beschädigt.
Mit der pauschalen Glasversicherung können Sie die gesamte Gebäudeverglasung versichern oder auch nur Scheiben von Räumen oder Gebäudeteilen, die dem allgemeinen Gebrauch dienen. Möglich ist auch der Einschluss von besonderen Scheiben, z.B. Scheiben mit künstlerischer Bearbeitung oder Abdeckung von Sonnenkollektoren.
Diese Versicherung ersetzt Kosten, die verursacht werden durch:
Versichert sind die gesetzlichen Haftpflichtansprüche, die gegen Sie als Verwalter bzw. Eigentümer geltend gemacht werden können, z.B. bei:
Ihre Verwaltertätigkeit ist vielfältig. Die Zahl der von Ihnen zu beachtenden Vorschriften und Bestimmungen birgt, insbesondere durch termingebundene Aufgaben, mehr Gefahren, als Sie vielleicht glauben. Eine einzige Unachtsamkeit kann zu erheblichen finanziellen Konsequenzen führen, beispielsweise durch:
Die Vertrauensschadenhaftpflicht schützt den Versicherungsnehmer vor Schäden, die infolge vorsätzlicher unerlaubter Handlungen wie
auftreten können. Neben den strafbaren Handlungen der Mitarbeiter sind auch jene von beauftragten Personen (z.B. Reinigungs- und Wartungspersonal) mitversichert.
Versicherungsschutz besteht auch wenn unbekannt ist, welcher Mitarbeiter den Schaden verursacht hat. In diesem Fall gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von zehn Prozent.
Auch Schäden durch außenstehende Dritte wie
die sich durch Zugriff auf die EDV am Firmenvermögen bereichern, sind versichert.