Multirisk-Police
Rahmenvertrag Schluessel
Unterversicherungsverzicht

Unwetter nehmen zu

Schutz vor Elementarschäden

erschienen im:
"Das Grundeigentum" Heft 17/2006 von Michael Eitner*

Nicht nur weltweit steigt die Zahl der Naturkatastrophen deutlich an. Der Trend zu immer mehr und höheren Schäden durch Unwetter seit Beginn der 90er-Jahre ist laut Angaben der Versicherungsunternehmen ungebrochen. In den letzen Jahren wurden von den Wetterstationen in Deutschland immer öfter ungewöhnlich heftige Regenfälle registriert, in deren Folge nicht nur zahlreiche Keller voll Wasser liefen.

Aber nicht nur bundesweit sind Hausbesitzer betroffen, sondern auch speziell in Berlin nimmt die Zahl der von Starkregen betroffenen Gebäude stetig zu.

Viele Betroffene der Oderflut 1997 und der Hochwasser 2002 und 2005 stellten aber beim Blick in die Versicherungspolice fest, dass ihre Wohngebäude-Versicherung nur die "Gefahren" Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel abdecken, nicht aber die Schäden, die durch Hochwasser und starke Niederschläge entstanden sind.

Das beschädigte Eigentum ist also meistens nicht versichert (Ausnahme: Bei den alten DDR-Haushalts -und Gebäudeversicherungen, die nach der Wende von der ALLIANZ fortgeführt wurden, sind Elementarschäden, ausgelöst durch Hochwasser, mitversichert).

Damit Hausbesitzer nicht finanziell ruiniert werden, wenn die Natur zur echten Bedrohung wird, hilft nur eine Elementarschaden-Versicherung. Die meisten Gebäudeversicherer bieten diesen Versicherungsschuz als Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung an.

Diese Versicherung deckt (über die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel hinaus, die im Rahmen der Wohngebäudeversicherung übernommen werden) die Schäden ab, die durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen entstehen.

Was ist darunter im Einzelnen zu verstehen:

  • Überschwemmung

    ist eine Überflutung des Grund und Bodens durch Ausuferung von oberirdischen stehenden oder fließenden Gewässern oder Witterungsniederschlägen.

  • Erbeben

    ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinnern ausgelöst wird.

  • Unter Erdsenkung

    versteht man die naturbedingte Absenkung des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen.

  • Erdrutsch

    ist ein naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen.

  • Schneedruck

    bezeichnet die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen.

  • Lawinen

    sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen.

Die Prämie für eine Elementarschadenversicherung ist (genauso wie die Gebäudeversicherung gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel) im Rahmen der Betriebskosten-abrechnung umlagefähig. Wer die Prämien vergleicht, wird feststellen, dass man dafür nicht einmal besonders viel Geld ausgeben muss. Die Preisunterschiede sind allerdings enorm.

Eine Elementarschaden-Versicherung sollte (in Abhängigkeit zum Versicherungswert des Gebäudes beispielweise für ein Berliner Mietshaus mit Neubaukosten von 2 Mio. €) jährlich nicht mehr als rd. 500,- € zuzüglich Versicherungssteuer kosten.

Einfluss auf die Prämienkalkulation haben darüber hinaus noch die i. d. R. vereinbarten Selbstbeteiligungen, die von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sind.

Einzelne Versicherer bieten auf Nachfrage auch die sog. kleine Elementarschadendeckung an, bei der nur Schäden, die durch Starkregen (Überflutung des Grundstücks) verursacht wurden, übernommen werden. Bei Gebäuden in Berlin lässt sich überlegen, ob dieser eingeschränkte Versicherungsschutz nicht sogar ausreicht. Die Versicherungsprämie mit dieser Zusatzklausel ist deutlich geringer und wird je nach Verhandlungsgeschick ihres Versicherungsvermittlers auch beitragsfrei in die Wohngebäudeversicherung eingeschlossen.

*) Der Autor ist unabhängiger Versicherungsmakler

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